AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftstransaktionen zwischen den Parteien. Widersprüchliche Bedingungen des jeweiligen Kunden, im weiteren: der Kunde, der Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, die Fotografin Antje Robbe im weiteren: die Fotografin, der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Für die Zwecke dieser AGB sind "Fotos" alle digitalen Produkte (Fotos und Videos), die vom Auftragnehmer produziert werden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem sie erstellt oder produziert wurden. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder freiliegende Papierfotos, gedruckte oder freiliegende Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder Fotos und Videos, die auf anderen Datenträgern gespeichert sind.
2 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer über alle Informationen verfügt, die für die rechtzeitige Ausführung der Bestellung erforderlich sind (Zeitplan, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche usw.). Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Kunden ergeben, liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen nicht auf Kosten des Auftragnehmers und gelten als Arbeitszeit des Auftragnehmers, die vergütet wird.
Der Kunde stellt sicher, dass das Fotografieren an den betreffenden Orten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat den Auftragnehmer zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Entschädigungsansprüche geltend machen.
Der Kunde muss jede Mitteilung über Mängel schriftlich einreichen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotos beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach dieser Zeit gelten die Fotos als vertragskonform und frei von Mängeln.
3 Leistung des Auftragnehmers
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Beschwerden und/oder Mängelbenachrichtigungen akzeptiert, auf die oben verwiesen wird. Nachfolgende Änderungswünsche des Kunden erfordern eine separate Vereinbarung und Bestellung, die separat bezahlt werden muss.
Sofern von Fall zu Fall nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, darf die Fotobearbeitung nur eine grundlegende Retusche (Korrektur von Licht, Fokus und Beschnitt und Entwicklung von Rohdaten) umfassen. Jede erweiterte Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten.
4 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer macht während der Hochzeit des Kunden Fotos, wie vertraglich vereinbart. Der Kunde kann den Auftragnehmer auffordern, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.
Der Auftragnehmer muss die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Fotos nach eigenem Ermessen in einem Dateiformat veröffentlichen, das nach alleinigem Ermessen des Kunden ausgewählt wurde (z. B. jpeg). RAW-Dateien der Fotos werden unter keinen Umständen herausgegeben.
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von sechs Wochen nach der Hochzeit zur Verfügung. Wenn besonders aufwendige zusätzliche Produkte (z.B. Hochzeitsalben oder Videos) erstellt werden, wird ein separates Übergabedatum in Übereinstimmung mit den zugehörigen Zeitanforderungen vereinbart.
Mit der Freigabe der Fotos an den Kunden haftet der Kunde für Verluste, Zerstörungen und Schäden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern.
5 Gebühren und Ausgaben
Wenn die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum überschreitet, fällt für jede zusätzliche Zeit eine Gebühr, wie im Angebot erwähnt, pro jeder weiteren begonnenen Stunde an.
Eine erste Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Die Pünktlichkeit der Zahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem der Betrag auf dem folgenden Konto des Auftragnehmers eingegangen ist:
ANTJE ROBBE FOTOGRAFIE
IBAN: DE28 1203 0000 1053 5818 13
BIC: BYLADEM1001
Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich garantierte Leistung zurückzuhalten.
Die verbleibende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zu zahlen, jedoch nicht, bevor der Auftragnehmer die Fotos an den Kunden freigegeben hat.
Jede Reise des Auftragnehmers erfolgt von und nach Meppen. Für eine Reise innerhalb von 50 km von Meppen fallen keine Gebühren an, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Fahrt zum und vom Standort die zuvor vereinbarte Entfernung überschreitet, werden die folgenden Reisekosten für jeden zusätzlichen Kilometer berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie alle erforderlichen Übernachtungen werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft in Rechnung gestellt.
Wo vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten. Während der Reportage wird dem Auftragnehmer kostenlose Erfrischungen und Speisen zur Verfügung gestellt.
6 Änderungen, Verlängerungen und Stornierung von Bestellungen
Wenn eine Bestellung von einer der Parteien, die ihre gesetzlichen Kündigungsrechte ausübt, storniert wird, gelten die folgenden Bestimmungen:
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe des in Angebotes dieser Vereinbarung festgelegten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Auftragnehmer einen kleineren Verlust oder überhaupt keinen Verlust erlitten hat oder dass der Auftragnehmer für die Stornierung verantwortlich ist.
Wenn der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen, für die er verantwortlich ist, keine Leistung erbringen kann, wird die Vorauszahlung an den Kunden zurückerstattet.
Alle Widerrufsrechte der Verbraucher bleiben unberührt.
Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Die Fotos bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde. Der Kunde erwirbt ein einfaches Recht, die Fotos für private Zwecke zu verwenden (Drucke für den privaten Gebrauch, ihre eigenen Social-Media-Profile, eigene private Websites usw.). Das Recht, die Fotos zu reproduzieren und an Dritte zu übertragen, wird für private Zwecke gewährt. Jede Übertragung zur Verwendung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner usw. dürfen Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.
Die Nutzungsrechte werden erst gewährt, wenn die Vergütung vollständig gezahlt wurde.Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Fotos zu erhalten. Die Fotos dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Änderung erfordert die vorherige Genehmigung des Auftragnehmers. Vorhandene Metadateneinträge der Fotos müssen beibehalten werden.
Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat den Auftragnehmer zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Entschädigungsansprüche geltend machen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für jede Pflichtverletzung, die nicht die wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ist, wenn diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die sich aus Verletzungen von Leben, Gliedmaßen oder Gesundheit ergeben. Für indirekte Schäden ist keine Entschädigung zu zahlen. Wenn der Auftragnehmer für die Sache haftet, ist diese Haftung auf jeden Schaden beschränkt, den der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche Folge eines Vertragsbruchs vorausgesehen hat oder den er bei der Sorgfalt hätte vorhersehen sollen.
Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Autoschaden, Unfall usw.). Weder übernimmt der Auftragnehmer eine Haftung für Materialausfälle (fehlerhafte technische Ausrüstung usw.), die nicht seine Schuld sind, noch für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Fotos zu machen.
Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, die Bestellung am geplanten Datum auszuführen, versuchen die Parteien zunächst, ein alternatives Datum zu finden. Beide Seiten müssen andere Buchungen des Auftragnehmers berücksichtigen.
Kompensation, Recht auf Aufbewahrung und Abtretung
Der Kunde kann Zahlungen nur gegen Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgleichen, die entweder unbestritten sind oder von einem Gericht bestätigt wurden. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltsrechten.
Jede Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
Textform
Ergänzungen und Änderungen des Abkommens zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Individuelle Vereinbarungen haben weiterhin Vorrang, unabhängig von den oben genannten.
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dies keinen Schutz durch zwingende gesetzliche Bestimmungen im Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers (Begünstigungsprinzip) zu negieren.
Der Ort der Aufführung für alle Aufführungen, die in der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zur Verfügung gestellt werden sollen, ist Meppen. Der Gerichtsstand ist Meppen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wenn die Adresse oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Dies berührt nicht das Recht, vor einem Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Jede Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.